Deckgebühr und Welpenpauschale
Die Deckgebühr für den Rüden beträgt CHF/€ 250.– und wird als Umtriebskosten erhoben.
Diese Gebühr ist in jedem Fall geschuldet und nicht rückerstattungsfähig, auch wenn die Hündin nicht aufnimmt oder leer bleibt.
Zusätzlich zur Deckgebühr wird für jeden lebend geborenen Welpen, der Lebensfähig und aufgezogen wird, eine Welpenpauschale von CHF/€ 150.– erhoben.
Als lebend geboren gilt ein Welpe, der nach der Geburt eigenständig geatmet hat.
Die Zahlung der Deckgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt des Deckaktes fällig.
Die Welpenpauschale ist nach der Geburt der Welpen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zu begleichen.